Kontakt

Der Förderkreis wurde im November 1985 in Kiel von Eltern krebskranker Kinder gegründet. Wir sind ein eingetragener Verein, unsere Gemeinnützigkeit ist anerkannt. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Zur Zeit haben wir rund 800 Mitglieder.
Unsere Ziele und Angebote

  • Verbesserung der Situation betroffener Kinder im stationären und ambulanten Bereich
  • Beratung und Betreuung von Familien mit erkrankten Kindern – natürlich auch für Nichtmitglieder
  • Finanzielle Unterstützung für die Familien
  • Information über soziale Unterstützungen bei Krebserkrankungen
  • Hilfe bei Kuranträgen, Pflegegeld, Haushaltshilfe für Geschwisterkinder
  • Intensivierung der Zusammenarbeit von Eltern, Ärzten, Schwestern und dem Psychosozialen Dienst
  • Psychosoziale Betreuung für Familien mit krebskranken Kindern oder Jugendlichen in Schleswig-Holstein durch unser psychosoziales Team
  • Wohnen und Betreuung im Elternhaus des Förderkreises. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe der Uni-Kinderklinik

Die Behandlung leukämie- und krebskranker Kinder ist langwierig und risikoreich. Kinder und Eltern sind dabei erheblichen Belastungen ausgesetzt. Trotz medizinischer Fortschritte gibt es leider immer wieder Rückfälle, nicht alle Kinder können geheilt werden. Die Krankheit und das Leiden der Kinder können wir nicht aus der Welt schaffen, aber wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, zu helfen.

Jährlich erkranken zwischen fünfzig und sechzig Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein neu an Krebs. Sie werden in der Regel an den Universitäts-Kinderkliniken in Schleswig-Holstein behandelt.

Zumindest die jüngsten Patienten sollten die elterliche Geborgenheit und Hilfe während der meist sehr schweren Therapie täglich spüren. Generelles „rooming-in“, dies bedeutet die stationäre Aufnahme eines Elternteils zusammen mit dem erkrankten Kind, ist daher eines unserer erklärten Ziele. Falls dies wegen zu starker Belegung der Station nicht möglich ist, können die Begleitpersonen im Elternhaus des Förderkreises übernachten. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe der Kieler Uni-Kinderklinik und wurde im November 2002 eingeweiht. Es ist zugleich eine Begegnungsstätte für die Familien und ehrenamtliche Helfer.

Einmalig in Schleswig-Holstein ist die Einrichtung eines psychosozialen Dienstes für Familien mit krebskranken Kindern und Jugendlichen. Dieser Dienst wird durch beim Förderkreis hauptamtlich beschäftigte Pädagoginnen und einer Erzieherin geleistet.

Der psychosoziale Dienst wurde durch den Förderkreis aufgebaut, die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Spendengelder. Diese Einrichtung  ist unverzichtbar geworden und wir sind sehr stolz auf sie.

Bei der angespannten wirtschaftlichen Situation und Finanzknappheit der staatlichen Stellen nützt es nichts, nur nach dem Staat zu rufen. Etliche Hilferufe von Eltern und Pflegepersonal in der Uni-Kinderklinik Kiel haben uns daher immer wieder dazu veranlasst, besondere Projekte der Hilfe ins Leben zu rufen.

Zu den Mitgliedern des Förderkreises gehören auch verwaiste Eltern – Eltern, die ihr Kind durch die Krankheit verloren haben. Auch über den Verlust ihres Kindes hinaus fühlen sie sich uns zugehörig, um unter Gleichbetroffenen Wege der gegenseitigen Unterstützung und Hilfe zu finden und aufzuzeigen. Betroffene und verwaiste Eltern helfen den Familien mit neu erkrankten Kindern. Sie können ihnen zeigen, wie sie die schwere Zeit erlebt und überstanden haben.
Die anstehenden Probleme sind sehr vielfältig. Wirtschaftliche Zwänge der öffentlichen Hand fordern uns auf, eigene Mittel und Wege zu finden und bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür um Verständnis zu werben.

Unterstützen Sie uns bitte durch Spenden oder Ihre Mitgliedschaft bei der Erfüllung unserer Aufgaben. 
Finanzielle Unterstützung, wie die Zahlung von Fahrkostenzuschüssen, Kostenbeteiligung für die Mehrbelastung durch die Betreuung von Geschwisterkindern, für eine Familienkurmaßnahme, den letzten gemeinsamen Urlaub mit dem unheilbaren Kind oder ein Zuschuss zu den Bestattungskosten sind ebenso Teil der durch uns gewährten Hilfe.

Alle durch uns angebotenen Hilfen finanzieren wir ausschließlich aus Spendengeldern. Wir sind daher auf die Unterstützung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung angewiesen. Wir betreuen gegenwärtig jährlich 50 neu erkrankte Kinder und Jugendliche.

Bernd Kruse
Vorsitzender
mail: bernd.kruse@krebskranke-kinder-kiel.de

Britta Petersen
1. stellvertretende Vorsitzende
mail: britta.petersen@krebskranke-kinder-kiel.de

Harald Roos
2. stellvertretender Vorsitzender          

Karsten Schubert
Schatzmeister
mail: karsten.schubert@krebskranke-kinder-kiel.de

Zur Zeit nicht besetzt
Schriftführer/in

Der Beirat berät den Vorstand in Sachfragen.
Zur Zeit gehören ihm die folgenden Mitglieder an:

Zur Zeit nicht besetzt

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Förderkreis trägt den Namen „Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche“. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. In den nachfolgenden Bestimmungen der Satzung wird er kurz Förderkreis genannt.
  2. Der Förderkreis hat seinen Sitz in Kiel. Die Geschäftsstelle hat folgende Anschrift:

Förderkreis für krebskranke
Kinder und Jugendliche e. V.
Forstweg 1, 24105 Kiel

§ 2 Zweck und Aufgaben des Förderkreises

  1. Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist unpolitisch. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Förderkreises dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Der Förderkreis bezweckt:
    1. Kontaktvermittlung und Kontaktpflege von Eltern krebskranker Kinder und Jugendlicher untereinander zu fördern.
    2. Eltern krebskranker Kinder und Jugendlicher zu beraten, zu informieren, zu betreuen und finanziell zu unterstützen.
    3. Unterstützung medizinischer und sozialwissenschaftlicher Projekte der pädiatrischen, onkologischen Forschung/Entwicklung mit dem Ziel der Optimierung der Behandlung, Pflege und Betreuung krebskranker Kinder und Jugendlicher.

§ 2a Ermächtigung zur Stiftungsgründung

Um die Nachhaltigkeit der in § 2 genannten Zwecke zu stärken, die bisher erreichten Ziele zu sichern und neue Projekte zu beginnen oder zu unterstützen, kann der Förderkreis Stiftungen errichten. Das erforderliche Stiftungskapital wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorstand schlägt eine Höhe vor, die ausreichend ist, um die Arbeit der Stiftung in angemessener Weise beginnen zu können.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied ist in schriftlicher Form an den Vorstand über die Geschäftsstelle des Förderkreises zu richten.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gründe für eine Ablehnung der Aufnahme brauchen nicht bekannt gegeben werden. Die Entscheidung des Vorstandes wird der Antragstellerin / dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Gegen die Ablehnung einer Aufnahme ist eine Berufung des Antragstellers an die Mitgliederversammlung möglich. Die Berufung ist spätestens sechs Wochen nach Zugang der Ablehnungsentscheidung an den Vorstand über die Geschäftsstelle des Förderkreises schriftlich einzulegen. Über die Berufung entscheidet die nächstfolgende ordentliche Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet. Die Höhe des Mindestbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  4. Für Familienmitglieder, die nach der Satzung vom 19.05.1995 beitragsfreigestellte, ordentliche Mitglieder waren, tritt keine Statusänderung ein.

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
    1. Austritt.
      Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand über die Geschäftsstelle zu richten
    2. Tod
    3. Ausschluss
      Dieser kann vom Vorstand beschlossen werden. Gegen den Ausschluss durch den Vorstand kann Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden. Diese entscheidet auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Über den Ausschluss von amtierenden Vorstandsmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Förderkreis. Das ausgeschiedene Mitglied hat keinen Anspruch auf irgendeine Abfindung durch den Förderkreis. Ein Anspruch auf Rückerstattung eingezahlter Kapitalanteile oder eingebrachter Sachleistungen besteht nicht.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind gehalten

a) die Ziele des Förderkreises zu unterstützen
b) keinerlei Handlungen zu begehen, die dem Ansehen des Förderkreises
abträglich sind.

§ 7 Organe des Förderkreises

  1. Organe des Förderkreises sind:
    1. die Mitgliederversammlung,
    2. der Vorstand,
    3. der Beirat.
  2. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Organe ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Förderkreises ist die Mitgliederversammlung. Jedes anwesende Mitglied kann nur eine Stimme abgeben. Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
  2. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Förderkreises einberufen und geleitet. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung übernimmt diese Aufgaben der/die 1. bzw. 2. stellvertretende Vorsitzende.
  3. Die Einberufung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform zu erfolgen. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Hierbei sind der Tag der Absendung der Einladungsschreiben und der Tag der Mitgliederversammlung nicht hinzu zu rechnen. Zusätzliche Anträge für die Tagesordnung sind mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen.
  4. Alljährlich – möglichst im ersten Kalenderhalbjahr – ist eine ordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies aus wichtigem und unaufschiebbarem Grund beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder sie schriftlich beim Vorstand des Förderkreises beantragt oder es sich um eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach § 12 dieser Satzung handelt.
  5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ausgenommen hiervon ist die außerordentliche Mitgliederversammlung nach § 12.
  6. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung oder das Gesetz nichts anderes vorsieht. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  7. Abstimmungen erfolgen in einer Weise, die der Versammlungsleiter oder die Mitgliederversammlung nach Antrag durch Beschluss festlegen.
  8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter und von dem Protokollführer zu unterzeichnen.
  9. Der Mitgliederversammlung obliegt :
    1. Entgegennahme des Jahresberichtes,
    2. Entgegennahme des Kassenberichtes und des Berichtes der Kassenprüfer,
    3. Entlastung des Vorstandes,
    4. Wahl der Kassenprüfer,
    5. Wahl des Vorstandes,
    6. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen,
    7. sonstige Beschlussfassung über Anträge im Rahmen der Tagesordnung,
    8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
    9. Beschlussfassung über die Berufung gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages (§4) oder die Berufung gegen einen Ausschluss (§5),
    10. Beschlussfassung über die Auflösung des Förderkreises,
    11. Wahl der Mitglieder des Beirates,
    12. Entscheidungen über die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes.

§ 9 Der Vorstand

  1. Dem Vorstand gehören an:
    1. der/die Vorsitzende,
    2. der/die 1. stellvertretende Vorsitzende,
    3. der/die 2. stellvertretende Vorsitzende,
    4. der/die Schatzmeister/in
    5. der/die Schriftführer/in.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB (geschäftsführender Vorstand) sind der/die Vorsitzende und der/die 1. stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Sie vertreten den Förderkreis gerichtlich und außergerichtlich. Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  4. Die Wahl eines Mitgliedes des Vorstandes erfolgt für eine Amtszeit von 2 Jahren. Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der ordentlichen Mitgliederversammlung nach der Wahl des neuen Vorstandes.
    Bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen, in der die Wahl des neuen Vorstandsmitgliedes zu erfolgen hat. Das ausscheidende Vorstandsmitglied hat seine Geschäfte ordnungsgemäß an den Nachfolger zu übergeben.
  5. Dem Vorstand obliegt:
    1. Wahrnehmung der laufenden Geschäfte,
    2. Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
    3. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
    4. Vorlage der Jahresberichte in der ordentlichen Mitgliederversammlung,
    5. Bewilligung von Ausgaben im Rahmen des Förderkreiszweckes. Der Vorstand kann für die Vereinsaufgaben/-arbeit hauptamtliche Angestellte einstellen. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Vorstand ist auch berechtigt, Aufwandsentschädigungen für Vorstandsmitglieder und solche Personen, die Vereinsarbeit leisten, bis zur maximalen Höhe von 500,00 € jährlich festzusetzen.
  6. Die Sitzungen des Vorstandes werden von dem/der Vorsitzenden geleitet. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es die Gegebenheiten erfordern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit wird der Beschlusspunkt vertagt und bei der nächsten Vorstandssitzung, an der dann alle Mitglieder teilnehmen sollten, erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
    Der Vorstand gibt sich zur sachgerechten Organisation seiner Arbeit eine Geschäftsordnung.

§10 Beirat

  1. Der Beirat berät den Vorstand in Sachfragen. Er wird von der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss gewählt.
  2. Die Zugehörigkeit zum Beirat ist auf die Amtsperiode des Vorstandes beschränkt. Übernahme in die nächste Amtsperiode ist möglich, in der Regel soll sie geschehen.

§11 Geschäftsjahr und Rechnungslegung

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Mit Schluss des Jahres sind die Geschäftsbücher abzuschließen. Die Jahresrechnung ist den Kassenprüfern rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zur Prüfung vorzulegen. Die Kassenprüfer statten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht ab und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.

§12 Auflösung des Förderkreises

  1. Die Auflösung des Förderkreises kann in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Förderkreises und die Verwendung des bestehenden Vermögens“ stehen.
  2. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vorstand mit einer Mehrheit von dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat.
  3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens dreiviertel der insgesamt vorhandenen Mitglieder anwesend sind. Erweist sich die Mitgliederversammlung als beschlussunfähig, so ist unter Wahrung der Vorschriften des § 8 dieser Satzung zu einer erneuten Mitgliederversammlung einzuladen, die unabhängig von der anwesenden Anzahl der Mitglieder beschlussfähig ist. Die Auflösung kann nur mit einer Stimmenmehrheit von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  4. Bei Auflösung des Förderkreises oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an einen zu bestimmenden gemeinnützigen Verein oder eine solche Stiftung, der oder die die Unterstützung und Förderung krebskranker Kinder und Jugendlicher zum Ziel hat.

Die am 19. Mai 1995 errichtete Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2010 in den

§§ 1 Name und Sitz, 2a Ermächtigung zur Stiftungsgründung, 4 Erwerb der Mitgliedschaft, 5 Erlöschen der Mitgliedschaft, 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder, 8 Mitgliederversammlung,9 Der Vorstand, 11 Geschäftsjahr und Rechnungslegung, 12 Auflösung des Förderkreises geändert.

Kiel, den 30. Juni 2010 Tag der Satzungsänderung des
„Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche e.V. Kiel“

Klicken Sie auf das Bild unten, um ausführliche Informationen über unsere Stiftung zu erhalten

Über uns

Projekte

Forstweg 1
24105 Kiel
Telefon 0431-2400 70

Das Elternhaus ist nur 5 Gehminuten von der Kinderklinik entfernt. Hier finden die Eltern Ruhe, Geborgenheit und ein „Zuhause auf Zeit“. Sie schöpfen neue Kraft für den nächsten Tag am Krankenbett ihrer Kinder.

Kranke Kinder brauchen ihre Eltern. Dies gilt ganz besonders für krebskranke Kinder und Jugendliche. Während der Tage, Wochen und Monate dauernden Behandlung ist die ständige Betreuung durch die Eltern erforderlich. Sie ist heute wesentlicher Bestandteil des Behandlungskonzeptes in der Krebstherapie. Darüber hinaus wird den Familien eine individuelle Unterstützung durch unsere Diplom Sozialpädagogin – Frau Martina Jürgensen – im Haus angeboten.
Außerdem finden hier viele Aktionen für die Kinder und Jugendlichen statt, wie z.B.  Spielenachmittage, Videoabende, Pyjamapartys, Zaubernachmittage, Halloweenpartys, Musiknachmittage, Weihnachtsbäckerei und vieles mehr.
Das Haus verfügt über 4 Zimmer mit 5 Übernachtungsmöglichkeiten – Zustellbetten sind möglich – eine komplett eingerichtete Küche und ein gemütlich gestaltetes Wohnzimmer sowie einen Gruppenraum, der zum gemeinsamen Essen und für Aktionen genutzt wird.

Das Haus wird ebenfalls vom Verein für die Vorstandssitzungen genutzt. Auch die jährliche Mitgliederversammlung wird in den Gruppenräumen durchgeführt. Im Elternhaus befindet sich auch das Büro von Frau Jürgensen, in dem sie einen Teil ihrer Arbeit verrichtet und von dem aus sie Aktionen und ihre Außentermine organisiert. Das Büro der KONA befindet sich auch in den Räumlichkeiten des Elternhauses.

Wegbeschreibung zum Elternhaus

Die Krebserkrankung eines Kindes betrifft nicht nur die jungen Patienten, sondern die gesamte Familie. Tagesabläufe geraten aus der Bahn, bisherige Prioritäten verlieren ihre Gewichtung und andere, neue Schwerpunkte rücken in den Vordergrund.
Dabei geraten die Geschwister der Patienten oftmals in den Hintergrund. Die Eltern verlieren das gesunde Kind oftmals aber ungewollt aus dem Fokus. Alle Aufmerksamkeit liegt bei dem erkrankten Kind. Dies bleibt bei den Geschwistern häufig nicht ohne schädliche Wirkung.

Um dem entgegenzuwirken, haben wir Geschwistertage und –projekte eingerichtet. Bastelnachmittage, Geschwistertreffen und Theaterprojekte werden von den Mitgliedern unseres psychosozialen Teams professionell begleitet und organisiert.

Der Schwerpunkt einer ambulanten psychosozialen Nachsorge liegt in der Einzelbetreuung zu Hause während der Chemotherapiepausen oder nach der stationären Therapie. Es gibt individuelle Angebote, die abhängig sind vom Alter, von Interessen, Wünschen und dem Gesundheitszustand der Patienten. Dies alles erfolgt nach Absprache mit dem gesamtem Team

  • Besuche auf der Kinderkrebsstation der Uni Kinderklinik Kiel
  • Projekte speziell für Jugendliche und junge Erwachsene
  • Betreuung während der Transplantationszeit im Mildred-Scheel-Haus
  • Begleitung und Unterstützung von Geschwisterkindern
  • Sozialrechtliche Beratung der Patienten und deren Familien
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Elternhaus für betroffene Kinder und/oder deren Geschwister, wie Spiel– und Bastelnachmittage, Töpfern etc. aber auch außerhalb des Elternhauses wie Bowling, Kino, Tierpark.
  • Elternhausbetreuung und Verwaltung.
  • Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Vorstand des Förderkreises.

Büro: Forstweg 1, 24105 Kiel
Telefon: 0431 – 240070 Fax: 0431- 2400717

Birte Goodknecht 
Staatlich geprüfte Erzieherin

E-Mail:  birte.goodknecht@krebskranke-kinder-kiel.de

Ihre Aufgabe auf der Station

  • Beschäftigung der Kinder einzeln oder in der Gruppe durch verschiedene altersentsprechende Aktivitäten, Kreativitäts-, Spiel- und Beschäftigungsangebote
  • Enge Zusammenarbeit mit dem psychosozialen und medizinischen Team der Station
  • Fachlicher Austausch von Verhaltensbeobachtungen, Koordination der Betreuungsmaßnahmen, Unterstützung therapeutischer Interventionen
  • Planung und Gestaltung von Festen innerhalb der Klinik
  • Pflege und Verantwortung für den Umgang mit den Neuen Medien

Und im Rahmen der ambulanten psychosozialen Betreuung außerhalb der Klinik

  • Planung und Durchführung von Aktivitäten mit krebskranken Kindern und / oder deren Geschwistern: Ausflüge zum Jahrmarkt, Tierpark, Theater etz.
  • Gestaltung von Zaubernachmittagen, Halloweenpartys, Musiknachmittagen, Weihnachtsbäckerei und vieles mehr im Elternhaus
  • Betreuung der Patienten in der Zeit der Transplantationsbehandlung im Mildred-Scheel-Haus
  • Organisation, Planung und Durchführung von Jugendfreizeiten für ehemals erkrankte Patienten
  • Gezielt eingesetzte Hausbetreuung zur Entlastung der Familien

KONA
psychosoziale KOordinierte NAchsorge

Regine  Affeldt
Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/Sozialpädagogin (B.A.)
E-Mail: kona@krebskranke-kinder-kiel.de

Die Angebote der KoNa Kiel sind für alle Betroffenen
sowie ihren Familien und weitere Angehörige offen!
Wir bieten Beratung und Unterstützung zu
folgenden Themen an:

  • Sozialrechtliche Ansprüche und Sozialleistungen
  • Spät- und Langzeitfolgen
  • Kindergarten, Schule, Beruf und Studium
  • Sport, Bewegung und Ernährung
  • Partnerschaft und Kinderwunsch
  •  Erziehung und Erziehungsfragen
  • … Ihre und Eure individuellen Themen!

Zu einzelnen Themen gibt es verschiedene Angebote
und Veranstaltungen. Aktuelle Termine finden sich auf
der Website des Förderkreises.
Können wir einmal nicht weiterhelfen, dann kümmern
wir uns um eine weitere Vermittlung!
Die Beratungen der KoNa Kiel sind individuell,
unverbindlich, kostenfrei und unterliegen der
gesetzlichen Schweigepflicht.

Das Brückenteam unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung in ihrem eigenen Zuhause, d.h. ambulant.
Dies ist ein gemeinsames Angebot des Förderkreises und der
DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V.

logo-links

Der Name „Brückenteam“ hat sich entwickelt, weil wir die jungen Patienten/innen und ihre Familien sehr häufig bereits bei der Entlassung aus der Klinik betreuen und sie beim Übergang und der anschließenden Pflege zu Hause fachlich begleiten. Wir sind für Kinder und Jugendliche in ganz Schleswig-Holstein unterwegs.

Die Leistungen

  • Kontaktaufnahme mit dem Kind und der Familie bereits in der Klinik
  • Überleitung nach Hause
  • medizinisch-pflegerische Versorgung
  • Beratung und Anleitung der Familienangehörigen und anderen Pflegeprofessionen
  • Aufbau eines familiären Hilfsnetzwerkes
  • Begleitung und Unterstützung in der Bewältigung der besonderen Lebenssitaution
  •  

Die Ziele

Mit unserer Hilfe möchten wir weitere, sich wiederholende Krankenhausaufenthalte vermeiden, eine bestmögliche medizinische Versorgung und Behandlung erhalten sowie die Lebensqualität unserer jungen Patienten/innen und ihren Familien verbessern.

Ansprechpartnerin
Sonja Kuchel (Leitung Brückenteam)
Telefon: 0431-887 23-34
Email: kuchel@heinrich-schwestern.de

Am 01.04.2011 traf sich auf Initiative einer  Mitarbeiterin unseres psychosozialen Teams, eine kleine Gruppe „Ehemaliger“ Eltern mit betroffenen und mittlerweile aus der Therapie entlassenen Kindern im Elternhaus unseres 

Ziel des Treffens war es, Erfahrungen über die „Zeit danach“ auszutauschen, über positive Entwicklungen aber auch über immer noch bestehende Ängste zu sprechen und sich einfach mal wieder zu sehen und über vielleicht auch ganz banale Dinge zu reden. Kaffee und Kuchen, eine Flasche Sekt und die Freude auf ein Wiedersehen machten die Stunden des ersten Treffens zum Erlebnis.

Man vereinbarte, solche Treffen im Rhythmus von 2 Monaten zu wiederholen. Seit dem ist die Gruppe stetig gewachsen. Mittlerweile treffen sich jeden 1. Freitag alle 2 Monate ca. 13 – 15 Elternpaare aus ganz Schleswig – Holstein mit ihren Kindern im Elternhaus in Kiel 

Die Kinder werden von 2 unverzichtbaren jungen Menschen betreut. Christopher, ein ehemaliger Praktikant der Klinik auf der onkologischen Kinderstation in der Ausbildung zum Erzieher und Charlotte werden von den Kindern geliebt und gefordert.
Im Winter müssen sie sich im Garten des Elternhauses mit Schnee einseifen lassen, im Sommer dienen sie als „Tobeunterlage“, sie müssen malen, Filz herstellen, Plätzchen backen und trösten sowie lachen. Und all das tun sie ehrenamtlich.

Else Wilke – Lorenzen konnte diese aktive Gruppe schnell sich selbst überlassen und wird bei Bedarf zu ernsthaften Gesprächen „angefordert“.

Der Verein unterstützt diese Gruppe durch regelmäßige Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds, das Vorschläge für gemeinsame durch den Verein finanziell getragene oder unterstützte Aktivitäten fördert. So ist im Jahr 2012 ein gemeinsamer Besuch der  Karl-May-Festspiele in Bad Segeberg geplant. Andere Veranstaltungen werden sicher folgen.

 

Da wir ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, erreichen Sie uns persönlich leider nicht zu jeder Zeit. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte nutzen Sie in diesen Fällen unseren Anrufbeantworter oder nutzen Sie unsere
Bürozeiten am Dienstag von 10:00h bis 13:00h, am Donnerstag von 15:00h bis 17:00h, sowie auf dieser Seite enthaltene Kontaktdaten.

Wir sind jederzeit bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Telefon: 0431-311734 (mit AB)
Fax: 0431-3198400

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